Sind Sie im Recht, so haben Sie im Grunde keine Kosten zu fürchten. Bei Schadenfällen etwa zahlt der Verursacher bzw. dessen Versicherung die Kosten. Dies gilt namentlich im Bereich
von Verkehrsunfällen und sonstigen Fällen, in denen Ihnen Schaden zugefügt wird oder in Fällen der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Sind Sie rechtsschutzversichert? In diesem Fall haben Sie glücklichweise nur in seltenen Fällen ein Kostenrisiko. Was aber nicht jedem von
vornherein bewusst ist: Die Rechtsschutz zahlt nicht jede Auseinandersetzung.
Sind Sie sozial nicht besonders günstig gestellt? Sind Sie Rentner,
Student, arbeitslos oder sonst ohne das Einkommen, welches Sie an und für sich verdienen? In diesem Fall haben Sie mglw. Anspruch auf staatliche Unterstützung, die einen Antrag
voraussetzt. Das entsprechende Formular habe ich vorrätig, Dieser Anspruch richtet sich nicht nur nach der Höhe Ihres Einkommens, sondern insbesondere auch nach der
Anzahl Ihrer Unterhaltspflichten, so dass Sie auch als ein sog. “Besserverdiener” unter Umständen Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen können, und sei es nur
darlehnsweise. Mit der Prozesskostenhilfe sind die Kosten Ihres eigenen Anwalts gedeckt, ebenso Gerichtskosten brauchen Sie nicht zu fürchten, selbst etwa die
Kosten eines aufwendigen Gutachtens trägt der Staat, wenn es zur Wahrheitsfindung erforderlich wird.
Beratungshilfe erhalten Sie unter den genannten Voraussetzungen für erforderliche anwaltliche Vertretung oder Beratung.
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